Die Neuregelung des Grundsteuer-gesetzes nutzen für eine Bodenwertsteuer

Das Bündnis „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ hat die Neuregelung des Grundsteuergesetzes kommentiert und fordert mit einem neuen Aufruf die Umsetzung einer Bodenwertsteuer im Rahmen der Länderöffnungsklausel ein.

Im Folgenden der Wortlaut des Fazits und des neuen Aufrufs:

„Sehr geehrte Aufruf-Unterstützerinnen und -Unterstützer,

Ein aufregendes Jahr für „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ geht mit einer leider mangelhaften Grundsteuerreform zu Ende. Nach langen Diskussionen hat sich der Bundesgesetzgeber im Oktober und November auf eine Grundsteuerreform geeinigt und somit die vom Bundesverfassungsgericht bis zum 31.12.2019 gesetzte Frist eingehalten. Die Neuregelung umfasst eine Reform der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer, die Einführung einer Grundsteuer C sowie eine Länderöffnungsklausel.

Besonders enttäuscht sind wir über die neue Bemessungsgrundlage. Das sogenannte „Scholz-Modell“ löst keines der systematischen Probleme, welche sich aus der Gebäudebesteuerung ergeben. Schlimmer noch: Mit dieser Neuregelung des Bundes wird es weiter zu systematischen Ungleichbehandlungen von Grundstücken und ihren Eigentümern kommen. Damit bewegt sich das neue Gesetz verfassungsrechtlich auf sehr dünnem Eis. Ein Lichtblick dieser Reform ist immerhin die Länderöffnungsklausel, die es den Bundesländern ermöglicht, an die Stelle des Bundesmodells eine eigene, verfassungsfeste Regelung zu setzen. Mit Baden-Württemberg denkt bereits ein Bundesland laut darüber nach, eine Bodenwertsteuer einzuführen. Wir erhoffen uns von dieser Nachricht eine Signalwirkung für andere Bundesländer. Weitere Infos zu den aktuellen Entwicklungen finden Sie unter: https://www.grundsteuerreform.net/aktuelles/

Erneuerung des Aufruftextes

Im Zuge des Abschlusses der Grundsteuerreform auf Bundesebene und der Einführung der Länderöffnungsklausel haben sich unsere Erstunterzeichner und die Geschäftsstelle dazu entschlossen, den 2012 veröffentlichten Aufruf an die neuen Umstände anzupassen. Dabei behalten wir die Kernforderung auf Prüfung der Bodenwertmodelle bei, richten diese aber nun vor allem an die Bundesländer und fordern sie zur Nutzung der Länderöffnungsklausel auf. Den neuen Aufruf finden Sie hier: https://www.grundsteuerreform.net/aufruf-im-wortlaut/

Dabei gingen und gehen wir davon aus, dass Sie diese Aktualisierung mittragen und unserem Aufruf treu bleiben. Falls nicht, können Sie uns jederzeit benachrichtigen, dann nehmen wir Sie von der Liste der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner.

Sprechen Sie Ihre/n Abgeordnete/n und Ihre Bürgermeister/in an!

Nicht nur in Baden-Württemberg wird im nächsten Jahr eine Debatte über die Länderöffnungsklausel stattfinden. Auch Hamburg, Niedersachen und Bayern haben bereits eigene Lösungen angekündigt. Deshalb: Sprechen Sie jetzt Ihre/n Landtagsabgeordnete/n und ihre/n Bürgermeister/in an. Verweisen Sie gerne auf uns und unsere Webseite. Bitten Sie um einen Gesprächstermin, schreiben Sie einen Brief oder eine Email, werben Sie für die Reformoption Bodenwertsteuer!

Spendenaufruf: Helfen Sie mit, unsere Kampagne zu verstärken.

Unsere Kampagne ist auch im kommenden Jahr auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Mit Ihrer Spende (gern auch online!) unterstützen Sie unmittelbar und ausschließlich unsere Arbeit für eine zeitgemäße Grundsteuer.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp Heuer
Koordination „Grundsteuer: Zeitgemäß!“

Achtung! aus aktuellem Anlass bietet das Bündnis „Grundsteuer: Zeitgemäß!“ Bodenwertsteuer-Seminare an:

Weitere Informationen und Anmeldung zu den geplanten Seminaren.

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