SPD-Saarluis: Grundsteuerreform zeitgemäß

Antrag der SPD-Saarluis an den Landesparteitag Saarland:

Bodenwertsteuer: Grundsteuer Zeitgemäß

Die von Bundesfinanzminister Scholz präferierte Grundsteuer („wertabhängiges Modell) wird unter anderem zu einer Ungleichbehandlung von vermieteten und selbst genutzten Immobilien führen und Neubauten gegen über Altbauten systematisch benachteiligen. Das würde nicht nur zahlreiche Rechtsstreitigkeiten provozieren, sondern auch Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit wecken. Eine Chance bietet hier die von Olaf Scholz ein geführte Öffnungsklausel für Bundesländer. Hier soll sich das Saarland unter anderem in einem Kollektiv der willigen Bundesländer dazu einsetzen, dass es zu einer Bodenwertsteuer in möglichst vielen Bundesländern kommt.

Für eine reine Bodensteuer sprechen:

* Ihr reiner Fiskalcharakter,
weil bei einer Bodenwertsteuer die Bodenwerte in sämtlichen Lagen relativ zueinander gleich belastet wer den, kommt es zu keinen allokativen Verzerrungen. Eine reine Bodenwertsteuer ist eine reine Fiskalsteuer. Sie nimmt Verzerrungen der gegenwärtigen Besteuerung zurück bzw. hält diese nicht aufrecht. Wegen ihre zugleich stimulierenden Wirkungen (siehe unten) bezeichnet man sie auch als „super-neutrale“ Steuer. … der deutlich geringere administrative Aufwand. Bei der reinen Bodensteuer entfällt die aufwändige und wegen Pauschalisierung unzulängliche Gebäudebewertung. Benötigt werden einzig die Grundstücksgröße und die Bodenrichtwerte, die praktisch flächendeckend vorliegen.

• Ihre Investitionsfreundlichkeit

Grundstückseigentümer werden bei der Bebauung ihres Grundstücks und bei Sanierung oder Ausbau ihrer Gebäude nicht durch eine höhere Grundsteuer belastet. Auf baureife, aber unbebaute oder untergenutzte Grundstücke würde ein sanfter Investitionsdruck ausgeübt werden. … das steigende Wohnraumangebot und die mittelbar sinkenden Bodenpreise und Mieten. Da die reine Bodensteuer baustimulierend wirkt, würde das innerörtliche Wohnraumangebot erhöht. Das wirkt sich mittelfristig dämpfend auf die Bodenpreise aus und macht sich auch durch sinkende bzw. weniger stark steigende Mieten deutlich. Eine reine Bodensteuer wäre praktisch unüberwälzbar, d.h. die Traglast würde sich auf den Vermieter verlagern. Zwar wäre auch eine als Bodensteuer gestaltete Grundsteuer weiterhin umlagefähig (die Zahllast läge – wenn und solange die Umlage im Rahmen der Nebenkostenabrechnung rechtlich zulässig bleibt – weiter beim Mieter). Aber aufgrund des steigenden Wohnraumangebotes würden die Kaltmieten unter Druck geraten, d.h. je nach Marktlage sinken oder weniger stark ansteigen als dies bei einer Gebäudesteuer der Fall ist.

• Der Anreiz, das vorgegebene Baurecht auszunutzen.

Eine reine Bodensteuer unterstützt die Verwirklichung der kommunalen Planung statt sie zu konterkarieren. Denn maßgeblich für die Höhe der Bodensteuer wäre nicht mehr die tatsächliche Bebauung, sondern wären die Bodenrichtwerte, in denen sich u.a. die baurechtlich zulässige Bebaubarkeit abbildet.

• Die Unterstützung der nachhaltigen Innenentwicklung und des sparsamen Flächenverbrauchs

Eine reine Bodensteuer unterstützt die effiziente Bebauung und Nutzung der vorgesehenen Flächen in den Landeskonferenz 2019, Jusos Saar Antrag A-4 Innenstädten. In Deutschland gibt es über 150.000 Hektar ungenutzte städtische Brachflächen, die bebaut werden könnten. Die Verödung der Ortskerne sowie der Flächenfraß an den Ortsrändern auf der grünen Wiese könnten so gebremst werden.

• Die angemessene Beteiligung aller Eigentümer an den Kosten für die Inwertsetzung ihrer Grundstücke

Die Inwertsetzung privater Grundstücke ist im Wesentlichen auf kommunale (öffentliche) Leistungen und Investitionen zurückzuführen. Die damit verbundenen Kosten entstehen aber unabhängig von einer realisierten Bebauung des Grundstücks

*Gegen eine Gebäudesteuer sprechen:

*Der hohe administrative Aufwand

Der Verwaltungsaufwand zur Ermittlung und Erhebung der Grundsteuer wäre bei der verbundenen Bemessungsgrundlage außerverhältnismäßig hoch. Jede Form der Gebäudebesteuerung, ob flächen- oder wertbasiert, erhöht den Aufwand und übrigens auch die Streitanfälligkeit gegenüber einer rein bodenbasierten Besteuerung um ein Vielfaches.

*Ihre Investitionsfeindlichkeit

Mit der Einbeziehung der Gebäude in die Bemessungsgrundlage sind massive Fehlanreize verbunden. Jede Bebauung und auch jede bessere, effizientere Grundstücksausnutzung wird mit einer höheren Grundsteuer bestraft. Zugleich bedeutet das: Bebaubare, aber nicht bebaute Grundstücke (Baulücken, Brachen) werden nur sehr gering besteuert. Grundstücksspekulation auf Kosten der Gemeinschaft bleibt somit attraktiv. Spekulation und Leerstand auf innerstädtischen Flächen führen zur Ausweisung von unnötig vielen bzw. großen Neubaugebieten am Siedlungsrand. Gleichzeitig treibt das knapp gehaltene Angebot an Wohnraum die Bodenpreise und Mieten künstlich weiter in die Höhe.

Forderungen:

• Die SPD-Saar soll das Ministerium für Finanzen und Europa und weitere Länderfinanzministerien dazu auffordern, sich für die Verabschiedung einer Bodenwertsteuer auch im Bundesrat stark zu machen.

• Das Saarland soll sich mit einer Koalition der willigen Bundesländer für eine Nutzung der Öffnungsklausel und die Bodenwertsteuer einsetzen, hierfür soll Minister Strobel, sich mit seinen Finanzministerkollegen aus anderen Ländern absprechen.

• Minister Strobel soll eine enge Kooperation mit Doris Ahnen (Ministerin Rheinland-Pfalz) zu einer gemeinsamen Erhebung Grundsteuer, im Idealfall einer Bodenwertsteuer eingehen.

• Die SPD soll sich für die Verabschiedung einer Bodenwertsteuer im Bundestag sowie im Bundesrat aussprechen.

• Die SPD soll sich in den Bundesländern für die Nutzung der Öffnungsklausel hinsichtlich der Bodenwertsteuer einsetzen.“

Begründung erfolgt mündlich

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.