Grundsteuerreform für einen baden-württembergischen Weg: einfach, gerecht und ökologisch

Im folgenden der Brief an den Ministerpräsidenten mit der Bitte um Weiterverbreitung:

Universitätsstadt Tübingen Postfach 2540 72015Tübingen

Ministerpräsidenten des Landes
Baden-Württemberg
Herrn Winfried Kretschmann
Staatsministerium
Richard-Wagner-Straße15
70184Stuttgart

Grundsteurreform
Für einen baden-württembergischen Weg: einfach, gerecht und ökologisch

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

das Urteil des Bundesverfassungsgerichts lässt keine Zweifel: EineGrundsteuer, die nach willkürlichen Maßstäben erhoben wird, istrechtswidrig. Es ist daher aus Sicht der Kommunen die oberste
Priorität des laufenden Gesetzgebungsverfahrens, ihre zweit-wichtigste Steuerquelle wieder auf ein rechtlich sicheres Fundament zu gründen. Der Städtetag hat aus diesem Grund die Haltung des Bundesfinanzministeriums zu einer wertbasierten Besteuerung stets unterstützt. Das Bundeskabinett hat mit einem Beschluss die Forderung Bayerns nach einer Länderöffnungsklauselaufgegriffen. Damit entsteht für die Diskussion über dieAusgestaltung der Grundsteuer eine ganz neue Situation: Eine
Einigung auf ein bundesweit einheitliches Modell ist nicht mehrerforderlich.

Der Einwand, es sei nicht hinreichend gerecht, wenn nur derBodenwert besteuert ist und die Immobilie außen vor bleibt, greiftaus unserer Sicht nicht. Man darf nicht den Fehler machen, sichvorzustellen, dass der Wert der Immobilie im Bodenwertmodellunversteuert bleibt. Die Steuer für das Gebäude wird lediglich am Grundstück gemessen, sie entfällt nicht. Technisch bedeutet dies,dass die Hebesätze höher sein müssen, um denselben Gesamtertrag für eine Gemeinde zu erbringen, weil dieSumme der zuversteuernden Werte um den Wert der Gebäude sinkt. Es bestehtweithin Einigkeit, dass Aufkommensneutralität durch eineentsprechende Gestaltung der Hebesätze das Ziel ist. Die
Verkleinerung der Bemessungsbasis kann auf diese Weise ohneNachteile kompensiert werden.

Es kommt allerdings zu Verschiebungen der Steuerlast zwischenverschiedenen Typen von Gebäuden. Eine Villa mit großemGrundstück wird stärker besteuert, ein großes Mietshaus aufkleinem Grundstück wird relativ entlastet. Dies ist der Grund,warum der Mieterbund das Modell als sozial gerecht unterstützt.Einleeres Grundstück ist heute fast grundsteuerfrei, künftig würde esdie gleiche Steuerlast tragen wie ein bebautes, denn für denBodenwert ist die zulässige Bebauung nach Bebauungsplan entscheidend. Das ist der Grund, warum der Naturschutzbund dasModell als ökologisch hilfreich unterstützt, denn es würdefinanzielle Anreize zum Schließen von Baulücken setzen.

Auch der Einwand, durch eine Öffnungsklausel entstehe einFlickenteppich, greift aus unserer Sicht nicht. Für die meistenBürgerinnen und Bürger ist der Weg der Berechnung derGrundsteuer völlig irrelevant. Was zählt, ist der Steuerbescheid. VerschiedeneBerechnungsmethoden zwischen den Ländern haben ansich nur für die jeweiligen Verwaltungen Auswirkungen nach innen. Das ist keine Einschränkung der Mobilität zwischen den Bundesländern und erlaubt einen produktiven Wettbewerb umbessere Lösungen. Es ist auch kein Steuerwettbewerb zu befürchten, denn hier gilt, dass die absolute Höhe der Steuer vonden Kommunen festgesetzt wird und nicht vom Berechnungsmodell
abhängigist.

Wir halten das Bodenwertmodell für die ökologisch, sozial undwirtschaftlich besteLösung.Wir bitten daher die Landesregierung und die Abgeordneten des Landtags,das Bodenwertmodell zu einem BW-Modell zumachen: einemBaden-Württemberg-Modell.Und wir bitten unsere Bundestagsabgeordneten, den Weg für eineÖffnungsklausel für die Länder frei zu machen und einer dafürnotwendigen Verfassungsänderung zuzustimmen.

Freundliche Grüße

Fritz Kuhn
Oberbürgermeister
der Landeshauptstadt Stuttgart

Dr.Stefan Belz
Oberbürgermeister von Böblingen

Gunter Czisch 
Oberbürgermeister von Ulm 

Boris Palmer
Oberbürgermeister
der Universitätsstadt Tübingen

Richard Arnold
Oberbürgermeister von Schwäbisch-Gmünd
 
Thilo Schreiber
Bürgermeister von Weil der Stadt

 

 

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