Fazit des Bodenwertsteuer-Seminars vom 08.02.2020

Das Seminar zur Grundsteuerreform wurde vom Bündnis „Grundsteuer: Zeitgemäß!“in Kooperation mit der Initiative Neue Geldordnung am 08.02.2020 im Club Voltaire unter Mitwirkung von Prof. Dr. Dirk Löhr (Professor für Steuerlehre und ökologische Ökonomik an der Universität Trier)  und Philipp Heuer (Koordination Grundsteuer:Zeitgemäß!) durchgeführt.

Das verabschiedete Reformpaket der Bundesregierung besteht aus drei Teilen:
– Grundsteuerreformgesetz
– Grundsteuer C
– Gesetz zur Grundgesetzänderung.


Das Herz der Grundsteuerreform bildet das Grundsteuerreform-gesetz, es reformiert das Grundsteuer- und Bewertungsrecht. Das Grundsteuerreformgesetz sieht ein wertabhängiges Modell mit Gebäudebesteuerung vor (sogenannte BMF- oder Scholzmodell). Die sog. Grundsteuer C hat zum Ziel, baureife Grundstücke für die Bebauung zu mobilisieren. Da sich die Länder nicht auf ein einheitliches Grundsteuermodell einigen konnten, andererseits der vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Termin 31.12.2019 eingehalten werden musste, da ansonsten die Aussetzung der Grundsteuer und damit ein Einnahmeverlust der wichtigsten Kommunalsteuer drohte, wurde über eine Grundgesetzänderung eine sog. Länderöffnungsklausel geschaffen. Das bedeutet, dass jedes Bundesland sein eigenes Grundsteuergesetz verabschieden kann. Bis zum 31.12.2024 gilt eine Übergangsfrist für die „alte Grundsteuer“.

Die wichtigsten Kritikpunkte am Bundesmodell sind:

Verfassungswidrig – Es wird zu einer systematischen
Unterbewertung von hochwertigen Immobilien kommen
– Fehllenkend – Die Gebäudebesteuerung behindert die
Investition in Gebäude
– Investitionsfeindlich – Investitionen in Gebäude werden durch
eine höhere Besteuerung bestraft
Unfair – Bodenspekulanten werden durch die Grundsteuer
bevorteilt
– Naturschädlich – Bodenspekulationen fördern die Zersiedelung
Aufwendig – Die Bewertung der Gebäude ist sehr kosten- und
zeitintensiv

Die Grundsteuer C gilt als streitanfällig und bewertungsabhängig, da die Gemeinde festlegen und feststellen muss, ob das Grundstück unbebaut ist.

Die vorliegenden Steuermodelle: Bundesmodell, Flächenmodell und das Flächen-Lage-Modell tragen das Risiko der Verfassungswidrigkeit (da große Ungleichheit in der Bewertung) und haben einen hohen Erhebungsaufwand.
Die Bodenwertsteuer und die Bodenwert- und Bodenflächensteuer haben dagegen einen geringen Erhebungsaufwand, da auf bereits vorliegende Messzahlen zurückgegriffen werden kann. Insbesondere die reine Bodenwertsteuer führt allerdings zu eienr vergleichsweise starken, aber durchaus sinnvollen Belastungsverschiebung, d.h. vor allem Baulücken und Grundstücke in teuren Lagen (bspw. Villenvierteln) würden spürbar höher besteuert als bisher.

Die wichtigsten Argumente für die Bodenwertsteuer sind deren Auswirkung auf den Wohnraummangel:
Investitionen in Wohnraum führt nicht zu einer höheren Besteuerung, der Druck auf baureife Grundstücke wird erhöht, Flächenverbrauch wird gedrosselt durch steuerlichen Anreiz zur besseren Nutzung und Nachverdichtung der Flächen.

Die einzelnen Modelle mit Für und Wider, die Positionen der einzelnen Bundesländer und der Parteien sowie Informationen über Infomaterial und Möglichkeiten zivilgesellschaftlich wirksam zu werden sind ausführlich in der Präsentation zum Download dargestellt.



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